Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
MinöStV § 49

Zu § 31 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe d und g, Nr. 7 und 9 Buchstabe d des Gesetzes

§ 49 Vergütung der Steuer für Flüssiggase und schweres Heizöl