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Umsatzsteuer; | Nachprüfbarkeit des leistenden Unternehmers aufgrund von Kundenrechnungen (§ 15 Abs. 1 UStG 1980)
Der Abzug der in der Rechnung einer GmbH ausgewiesenen USt ist nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden hat. Der den Vorsteuerabzug begehrende Leistungsempfänger trägt hierfür die Feststellungslast. Dem Vorsteuerabzug steht nicht entgegen, daß sich die leistende GmbH nach Leistungsausführung und Rechnungstellung dem Zugriff der FinBeh entzogen hat (). Im Streitfall bleibt offen, ob der Senat der im (BFH/NV 1995, 168) vertretenen Auffassung zum umsatzsteuerlichen Durchgriff durch eine sog. Strohmann-GmbH auf die dahinterstehenden Personen folgen könnte.