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NWB Nr. 12 vom Seite 919

62 410 Kontenabrufe im vergangenen Jahr

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr 62 410 Kontenabrufe vorgenommen. Im Jahr zuvor waren es noch 39 417, wie aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/774) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Knapp 62 v. H. davon hätten Polizeibehörden, 16 v. H. Finanzbehörden (vgl. dazu NWB Beratung aktuell 8/2006 NWB GAAAB-77180, 12 v. H. Staatsanwaltschaften und 8 v. H. Zollbehörden beantragt. Die BaFin selbst habe 1 v. H. der Abfragen veranlasst. Diese hätten Fälle von unerlaubten Finanztransfergeschäften und andere ohne Erlaubnis betriebene Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte betroffen. Schließlich hätten sonstige Behörden vergangenes Jahr 441 Abfragewünsche geäußert.

Um missbräuchliche Kontenabrufe zu verhindern, ist nach Regierungsangaben eine Datenschutzkontrolle vorgesehen. Die BaFin protokolliere bei jedem Abruf den Zeitpunkt und die verwendeten und die abgerufenen Daten, die Person, die den Abruf vornimmt, das Aktenzeichen sowie das Aktenzeichen der Stelle, die den Abruf beantragt hat. Dadurch würden regelwidrige Kontenabrufe verhindert. Verfehlungen von Bediensteten im Zusammenhang mit diesem Verfahren seien bislang nicht be...

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