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Bis Ende Januar 2006 insgesamt 10 849 Kontenabrufe
Zwischen dem und dem haben Behörden in 10 849 Fällen die Stammdaten der Konten von Bankkunden abgerufen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/535) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Davon seien 10 747 Kontenabrufe auf die Finanzbehörden und 102 Kontenabrufe auf andere Behörden zurückzuführen.
Nach Aussage der Bundesregierung ist nicht geplant, das Kontenabrufverfahren auszusetzen. Dies stünde im Widerspruch zum NWB QAAAB-74670 zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften und privaten Veräußerungsgewinnen. Das oberste Finanzgericht habe in seiner Entscheidung ausdrücklich betont, dass der Kontenabruf nicht nur verfassungsgemäß, sondern sogar verfassungsrechtlich geboten sei. Es habe offen gelassen, ob und ab wann ein Vollzugsdefizit vorliegt, wenn es aus wirtschaftspolitischen oder anderen politischen Gründen nicht zu einen Kontenabruf kommt (vgl. kritisch dazu Harenberg, NWB F. 3 S. 13819; zur inzwischen eingelegten Verfassungsbeschwerde vgl. oben S. 550).
Ob das Konto im Anschluss an die Stammdatenabfrage im Hinblick auf Konto- oder Depotbewegungen überprüft werden muss, hängt nach Regierungsangaben da...