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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 291/04 EFG 2006 S. 823 Nr. 11

Gesetze: AO § 348, EStG § 10d Abs. 4

Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung

Leitsatz

Soweit eine Einspruchsentscheidung durch die erstmalige Ablehnung eines Verlustfeststellungsantrags eine zusätzliche Beschwer enthält, ist dagegen die Klage als Rechtsmittel gegeben. Es ist auch dann von einer Entscheidung über den Antrag auszugehen, wenn diese nicht in der Entscheidungsformel der Einspruchsentscheidung aufgeführt ist.

Eine Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG kann nicht erlassen werden, wenn der entsprechende Steuerbescheid, der auf positiven Besteuerungsgrundlagen beruht, nicht mehr geändert werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 823 Nr. 11
EAAAB-77480

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2005 - VII 291/04

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