Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind keine vorweggenommenen Werbungskosten Der Übergang von wirtschaftlichem
Eigentum an Geschäftsanteilen § 17 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot
Leitsatz
Die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind auch nach In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes zum
keine vorweggenommenen Werbungskosten aus § 22 EStG.
Das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Geschäftsanteilen geht erst über, wenn auf den Erwerber alle mit der Beteiligung
verbundenen Rechte inklusive des Gewinnbezugsrechtes übergehen.
Auch für die in der Zeit zwischen dem und veräußerten Beteiligungen liegt kein Rückwirkungsverbot
vor, wenn § 17 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 angewendet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1258 Nr. 20 EFG 2006 S. 493 Nr. 7 KÖSDI 2006 S. 15111 Nr. 6 GAAAB-77462
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.12.2005 - 1 K 1940/04
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