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FG Köln Urteil v. - 10 Ko 4172/05 EFG 2006 S. 441 Nr. 6

Gesetze: BRAGO § 31 Abs 1 Nr 4, FGO § 73 Abs 1

Kostenfestsetzung:

Gegenstandswert nicht verbundener Klageverfahren

Leitsatz

1) Werden mehrere Klageverfahren aus Gründen tatsächlicher Vereinfachung nur zu einem Erörterungstermin geladen und erörtert, ohne dass eine Verfahrensverbindung gemäß § 73 Abs. 1 FGO erfolgt, kann zur Bestimmung der Erörterungsgebühr keine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte der selbständigen Klageverfahren zu einem Gesamt-Gegenstandswert erfolgen.

2) Aus der gemeinsamen Verhandlung mehrerer Sachen in einem Termin kann nicht auf eine konkludente Verbindung zur gemeinsamen Verhandlung bzw. Erörterung geschlossen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 441 Nr. 6
WAAAB-76531

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FG Köln, Urteil v. 21.12.2005 - 10 Ko 4172/05

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