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BFH 07.07.2005 IX R 81/98, NWB 46/2005 S. 371

Lohnsteuer | Regelmäßige Zuschläge für Wechselschichtarbeit auch während der Nachtzeit nicht steuerfrei

Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die der Arbeitnehmer für seine Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend bezieht, sind dem steuerpflichtigen Grundlohn zugehörig; sie sind auch während der durch § 3b EStG begünstigten Nachtzeit nicht steuerbefreit ( NWB YAAAB-69142). – Anmerkung: Der Streitfall macht deutlich, in welchem Ausmaß gerade die Begünstigung der Nachzuschläge von einer geschickten und mit einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung kaum zu vereinbarenden Gestaltung abhängig ist. Je höher der Grundlohn – auch durch Einbeziehung anderer Zuschläge – anzusetzen ist, desto größer fällt der prozentual davon abhängige Steuervorteil aus. Eine gesetzliche Beschränkung dieser Gestaltungsmöglichkeit ergibt sich nur aus der absoluten Stundenlohngrenze von 50 € na...

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