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Doppelbesteuerung; | Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb einer schweizerischen Betriebsstätte (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Aus der Schweiz stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein unbeschränkt Stpfl. in seiner schweizerischen Betriebsstätte erzielt, gehören für Zwecke der Anwendung des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz nicht zu den Unternehmensgewinnen, wenn nicht die Voraussetzungen der Art. 11 Abs. 3 oder 12 Abs. 3 DBA-Schweiz erfüllt sind. (2) Stammen die unter (1) genannten Zinsen und Lizenzgebühren aus einem Drittstaat, so sind sie unter Art. 21 DBA-Schweiz zu subsumieren, wenn und soweit die ihnen zugrundeliegenden Vermögenswerte nicht i. S. der Art. 11 Abs. 3 und 12 Abs. 3 DBA-Schweiz tatsächlich zu der schweizerischen Betriebsstätte gehören.