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StuB 19/2003 S. 911

Anwendbarkeit des § 613a BGB auf den GmbH-Geschäftsführer

Nach dem (ZIP 2003 S. 1010 = GmbHR 2003 S. 765 = StuB 2003 S. 622) gehört ein GmbH-Geschäftsführer nicht zum Kreis der durch die Bestimmung zum Betriebsübergang geschützten Arbeitnehmer. Folglich geht der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers auch nicht nach § 613a BGB auf den Betriebserwerber über, da diese Regelung nur Arbeitnehmer erfasst.▶VT 995/03

Praxishinweise: (1) Die Ausgestaltung der Stellung des Geschäftsführers stellt einen wesentlichen Schwerpunkt in der laufenden Beratung der GmbH dar. Die rechtliche Einordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass jener in einem Spannungsfeld zwischen seiner Funktion als Entscheidungsträger im Unternehmen einerseits (inbes. im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers...

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