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StuB Nr. 13 vom Seite 621

Gesellschaftsrecht und Corporate Governance: EU-Kommission legt Aktionsplan vor

I. Allgemeines

Im Mittelpunkt des am von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplans „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der EU” steht die Stärkung der Aktionärsrechte, die Verbesserung des Arbeitnehmer- und Gläubigerschutzes und die Erhöhung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Wenn möglich, sollen einige Initiativen noch dieses Jahr oder Anfang nächsten Jahres gestartet werden. Parallel zum Aktionsplan hat die Kommission zehn Prioritäten zur Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Abschlussprüfung in der EU veröffentlicht.

II. Zielsetzungen

Der Aktionsplan soll Spielraum bei der Umsetzung lassen, aber auf festen Grundsätzen beruhen. Die Hauptziele des Aktionsplans sind:

  • Stärkung der Rechte der Aktionäre und Schutz der Beschäftigten, Gläubiger und sonstigen Partner von Unternehmen und damit einhergehend Anpassung des Gesellschaftsrechts und der Vorschriften über Corporate Governance entsprechend der jeweiligen Unternehmensform;

  • Förderung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung einiger spezifischer grenzüberschreitender Probleme.

1. Corporate Governance

Die Kommiss...

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