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StuB 11/2003 S. 520

Körperschaftsteuer | Abfindungszahlung an eine dem beherrschenden GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person als vGA

(1) Die Vereinbarung einer Abfindung mit einem angestellten Gesellschafter oder mit einem ihm nahe stehenden Angestellten liegt gem. rkr. (EFG 2003 S. 118) grundsätzlich nur dann im Interesse des Betriebs, wenn der Anstellungsvertrag allein durch Zahlung einer Abfindung zum gewählten Zeitpunkt aufgelöst werden kann. Bestehen vertragliche oder gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten, die keine Zustimmung des Arbeitnehmers erfordern, so besteht regelmäßig keine betriebliche Veranlassung für eine Abfindung. Dies gelte grundsätzlich auch dann, wenn Abfindungszahlungen in der betreffenden Branche allgemein üblich seien. (2) Ohne eine entsprechende arbeitsrechtliche Verpflichtung kann nach Ansicht des FG eine Abfindungszahlung an einen Ges...

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