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StuB Nr. 24 vom Seite 1116

Temporäre Differenzen bei Personengesellschaften nach IAS 12 und DRS 10

von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Heide
Die Kernfragen:
  • Wie ist die GewSt bei der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen?

  • Wie sind in den Ergänzungsbilanzen enthaltene Mehrwerte zu behandeln?

  • Inwieweit ist eine Steuerabgrenzung auf im Sonderbetriebsvermögen II gehaltene Beteiligungen vorzunehmen?

I. Einleitung

Obwohl auch Personengesellschaften kapitalmarktorientierte Unternehmen sein können oder deutsche Konzerne mit Personengesellschaften an der Spitze unter die Größenordnungen des Publizitätsgesetzes fallen oder Kommanditgesellschaften bei ausschließlicher Beteiligung nur beschränkt Haftender als unbeschränkt haftende Gesellschafter (vgl. § 264a Abs. 1 Satz 1 HGB) zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, finden sich sowohl in den IAS/IFRS als auch in den DRS nur vereinzelt Hinweise auf Besonderheiten der IAS/IFRS-Anwendung auf Personengesellschaften (vgl. z. B. IAS-Framework 68).

Durch das KapCoRiLiG ist die Befreiungsvorschrift des § 292a HGB auf Mutterunternehmen erweitert worden, die einen organisierten Markt i. S. des § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz durch von ihm oder einem seiner Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nehmen. Damit können Mutterunternehmen, die Personengesellschaften sind, ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS – unter den in § 292a HGB au...

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Temporäre Differenzen bei Personengesellschaften nach IAS 12 und DRS 10

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