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StuB Nr. 21 vom Seite 969

Zum Gesetzentwurf des Abschlussprüferaufsichtsgesetzes (APAG)

Dipl.-Kff. WP/StB Susanne Scherff, Hilden und Dipl.-Bw. (FH) WP/StB Clemens Willeke, Bergisch Gladbach
Die Kernthesen:
  • Der (vorliegende) Gesetzentwurf intensiviert die Kontrolle des Berufsstands und greift dabei in die Selbstverwaltung des Freien Berufs ein.

  • Das deutsche System der Berufsaufsicht soll an internationale Mindeststandards angepasst werden.

  • Nach ersten Praxiserfahrungen werden die gesetzlichen Vorgaben zur externen Qualitätskontrolle fortentwickelt.

I. Einführung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hatte am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der WPO (Abschlussprüferaufsichtsgesetz, kurz: APAG) veröffentlicht. Der inzwischen vorliegende Gesetzentwurf ist am im Bundeskabinett verabschiedet worden und soll Anfang 2005 als 6. WPO-Novelle in Kraft treten. Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung ihre im 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom bereits angekündigte Absicht um, das nationale Aufsichtsrecht über Abschlussprüfer zu überprüfen und u. a. durch die Einbeziehung unabhängiger Dritter fortzuentwickeln.

Durch das APAG soll die Berufsaufsicht um eine vom Berufsstand unabhängige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ergänzt werden. Hintergrund hie...

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