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StuB Nr. 19 vom Seite 974

Gewerbesteuerumlage als vGA

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Zu der Frage, welche Auswirkungen das (BStBl 2002 II S. 369 = StuB 2002 S. 354) auf die körperschaftsteuerliche Behandlung von GewSt-Umlagen hat, wird unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Das Gericht hat in dem Urteil vom (a. a. O.) entschieden, dass in Fällen einer nur gewerbesteuerlichen Organschaft, bei der die Ermittlung der von den Organgesellschaften zu entrichtenden GewSt-Umlage sich nach der sog. Belastungsmethode richtet, aus den BGH-Urteilen vom (DB 1993 S. 368) und vom (DB 1999 S. 1706) bezogen auf das Streitjahr 1985 keine negativen Folgen zu ziehen sind. Die neueren Erkenntnisse des BGH, nach denen die Belastungsmethode grundsätzlich nicht anzuerkennen sei, weil sie i. d. R. nicht zu betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Belastungen der Organgesellschaften führe, könne für das Streitjahr (noch) keine Bedeutung haben. Im Übrigen gebe es seit den 60er Jahren steuerliche Verwaltungsanweisungen zur Anerkennung der Belastungsmethode (z. B. DB 1965 S. 13), die nach Ergehen der BGH-Urteile nicht aufgehoben worden seien. Das BFH-Urteil gibt keine Veranlassung, von den vorgenannten Verwaltungsanweisu...

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