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StuB Nr. 18 vom Seite 847

Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes

Die wie folgt zu den Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (KostRMoG) Stellung genommen:

Im KostRMoG (BGBl 2004 I S. 718) wurde eine Reihe von Kostengesetzen geändert. Diese Änderungen haben teilweise auch Auswirkungen auf Verfahren vor den FG. Im Einzelnen wurden

  • das Gerichtskostengesetz (GKG) und das dazugehörige Kostenverzeichnis neu gefasst,

  • das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen mit dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zusammengefasst und

  • die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt.

Für Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben sich für Streitsachen, die ab dem anhängig werden, insbesondere folgende Änderungen:

Die Möglichkeit einer kostenfreien Rücknahme entfällt. Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich jedoch um die Hälfte, wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände erfüllt sind (vgl. die Gebührentatbestände Nr. 6111 und 6211 des Kostenverzeichnisses zu § 34 GKG n. F.).

Der Auffangstreitwert, der anzusetzen ist, wenn sonst keine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts vorliegen, wurde auf 5 000 € (bisher 4 000 €) erhöht (§ 52 Abs. 2 GKG n. F.).

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