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StuB Nr. 11 vom Seite 515

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten

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Nach dem (BStBl 2002 II S. 751 = StuB 2002 S. 1019) sind sog. negative Unterschiedsbeträge bei Benutzung eines Kfz zwischen den nach der 0,03-v. H.-Methode ermittelten Werten bzw. den tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 oder Abs. 2 EStG ergebenden Betrag nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dieses Urteil ist zur Rechtslage vor Einführung der Entfernungspauschale ergangen und nicht auf die Rechtslage nach Einführung der Entfernungspauschale zu übertragen. Demnach ist ab Einführung der Entfernungspauschale ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug in Höhe der negativen Unterschieds-S. 516beträge möglich. Negative Unterschiedsbeträge ergeben sich insoweit, als die nach der 0,03-v. H.-Methode ermittelten Werte oder die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte niedriger sind als die Entfernungspauschale. Dies gilt für Familienheimfahrten i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 i. V. mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG entsprechend.

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