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NWB Nr. 37 vom Seite 3102

Öffentlich Private Partnerschaften

Beschleunigung der Umsetzung und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Christian Merker

Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind in Deutschland als neue Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und Privatunternehmen zwecks Finanzierung, Bau, Renovierung, Betrieb oder Unterhalt einer Infrastruktur oder der Bereitstellung einer Dienstleistung im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch wenig verbreitet.

Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern, hat der Bundestag am das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am zugestimmt.

Das Gesetz enthält folgende Regelungen:

1. Änderungen des GrEStG und des GrStG

Bei einigen ÖPP-Projekten (z. B. beim Bau von Schulen oder Amtsgebäuden) werden häufig Grundstücke von der öffentlichen Hand auf den privaten Auftragnehmer übertragen. Diese Grundstücke werden dann von dem privaten Auftragnehmer entsprechend der vertraglichen Vereinbarung hergerichtet und bebaut und anschließend der öffentlichen Hand zur vertraglich vereinbarten Nutzung überlassen. Am Ende der Vertragslaufzeit werden die Grundstüc...

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