Zurechnung von Bonuszahlungen und Rückvergütungen aus Überfakturierungen einer KG
Gehaltszahlungen an eine ausländische, vom Kind eines Mitunternehmers beherrschte Personengesellschaft
Gewinnfeststellung 1979–1990
Leitsatz
1. Die auf einem Schweizer Nummernkonto einer ausländischen Domizilgesellschaft eingehenden Einkünfte, die auf –von einer
inländischen KG und ihren Gesellschaftern durchgeführten– Preismanipulationen beruhen, sind im Rahmen der einheitlichen und
gesonderten Feststellung des Gewinns als Betriebseinnahme bzw. als Minderung der Betriebsausgaben gewinnerhöhend zu erfassen.
Der so einheitlich und gesondert festgestellte Gesamtgewinn ist auf die einzelnen Gesellschafter entsprechend den getroffenen
Gewinnverteilungsabreden zu verteilen.
2. Zahlungen, die an eine in England ansässige, vom Kind bzw. Enkel der Hauptgesellschafter einer inländischen KG beherrschten
Mitunternehmerschaft für Beratung im EDV-Bereich geleistet werden und steuerrechtlich nicht anzuerkennen sind, sind als Entnahmen
allein dem Mitunternehmer zuzurechnen, der das engste Angehörigenverhältnis zum begünstigten Gesellschafter der ausländischen
Personengesellschaft innehat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAB-57188
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.11.2002 - 10 K 111/96
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