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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 111/96

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1 S. 2

Zurechnung von Bonuszahlungen und Rückvergütungen aus Überfakturierungen einer KG

Gehaltszahlungen an eine ausländische, vom Kind eines Mitunternehmers beherrschte Personengesellschaft

Gewinnfeststellung 1979–1990

Leitsatz

1. Die auf einem Schweizer Nummernkonto einer ausländischen Domizilgesellschaft eingehenden Einkünfte, die auf –von einer inländischen KG und ihren Gesellschaftern durchgeführten– Preismanipulationen beruhen, sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns als Betriebseinnahme bzw. als Minderung der Betriebsausgaben gewinnerhöhend zu erfassen. Der so einheitlich und gesondert festgestellte Gesamtgewinn ist auf die einzelnen Gesellschafter entsprechend den getroffenen Gewinnverteilungsabreden zu verteilen.

2. Zahlungen, die an eine in England ansässige, vom Kind bzw. Enkel der Hauptgesellschafter einer inländischen KG beherrschten Mitunternehmerschaft für Beratung im EDV-Bereich geleistet werden und steuerrechtlich nicht anzuerkennen sind, sind als Entnahmen allein dem Mitunternehmer zuzurechnen, der das engste Angehörigenverhältnis zum begünstigten Gesellschafter der ausländischen Personengesellschaft innehat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-57188

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.11.2002 - 10 K 111/96

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