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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 352/02

Gesetze: EStG § 42d Abs. 1, FVG § 17, FGO § 57, FGO § 63, FGO § 151, FGO § 155, ZPO § 708 Nr. 10

Keine Lohnsteuerhaftung einer GmbH & Co KG für den bei ihrer Komplementär-GmbH angestellten Geschäftsführer

Leitsatz

Die organisationsrechtliche Übertragung von Zuständigkeiten auf gesetzlicher Grundlage (hier Zusammenlegung von zwei Finanzämtern durch Zuständigkeitsanordnung gemäß § 17 FVG) bewirkt einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel.

Eine GmbH & Co KG haftet nicht für die Lohnsteuer des bei ihrer Komplementär-GmbH angestellten Geschäftsführers.

Die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung obsiegender finanzgerichtlicher Urteile richtet sich weiterhin nach §§ 151, 155 FGO i.V.m. der Vorschrift § 708 Nr. 10 ZPO, ungeachtet deren Neufassung durch das JuMoG vom (BGBl. I S. 2198: "Berufungsurteile" statt "Urteile der Oberlandesgerichte"), durch die der Anwendungsbereich nur auf andere letzte Tatsacheninstanzgerichte erweitert werden sollte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 18/2005 S. 845
DStRE 2005 S. 940 Nr. 16
KAAAB-55948

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.11.2004 - III 352/02

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