Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4829/02 Inv EFG 2005 S. 895

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 EGKS-Vertrag Art. 4 EGKS-Vertrag Art. 80 EGKS-Vertrag Art. 81 KN 7204

Ausschluss der Investitionszulage für Recycling von eisen- und stahlhaltigem Schrott als sensibler Sektor nach EGKS-Vertrag

Leitsatz

  1. Zum sensiblen Sektor der Eisen- und Stahlindustrie, der durch den EGKS-Vertrag von der Förderung durch die Investitionszulage ausgeschlossen ist, gehört auch das Recycling von eisen- und stahlhaltigem Schrott.

  2. Die anteilige Gewährung einer Investitionszulage ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein dem EGKS-Vertrag unterliegendes Unternehmen teilweise im Nicht-EGKS-Bereich tätig ist und die Produktionsbereiche nicht räumlich und technisch vollkommen getrennt sind.

  3. Der rückwirkende Förderausschluss für Investitionen auf sensiblen Sektoren gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 InvZulG 1999 verstößt nicht gegen den Vertrauensschutzgrundsatz, da die vorher geltende Gesetzesfassung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Kommission stand.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 895
EFG 2005 S. 895 Nr. 11
PAAAB-55177

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.09.2004 - 16 K 4829/02 Inv

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen