Ausschluss der Investitionszulage für Recycling von eisen- und stahlhaltigem Schrott als sensibler Sektor nach EGKS-Vertrag
Leitsatz
Zum sensiblen Sektor der Eisen- und Stahlindustrie, der durch den EGKS-Vertrag von der Förderung durch die Investitionszulage
ausgeschlossen ist, gehört auch das Recycling von eisen- und stahlhaltigem Schrott.
Die anteilige Gewährung einer Investitionszulage ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein dem EGKS-Vertrag unterliegendes
Unternehmen teilweise im Nicht-EGKS-Bereich tätig ist und die Produktionsbereiche nicht räumlich und technisch vollkommen
getrennt sind.
Der rückwirkende Förderausschluss für Investitionen auf sensiblen Sektoren gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 InvZulG 1999 verstößt
nicht gegen den Vertrauensschutzgrundsatz, da die vorher geltende Gesetzesfassung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der
Kommission stand.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 895 EFG 2005 S. 895 Nr. 11 PAAAB-55177
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.09.2004 - 16 K 4829/02 Inv
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.