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BFH 10.11.2004 XI R 56/03, NWB 18/2005 S. 145

Einkommensteuer | Ansparrücklage nach § 7g EStG

Nach dem (n. v.) NWB BAAAB-44805 setzt die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG auf erst noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen bei Neugründung eines Betriebs voraus, dass diese am maßgebenden Stichtag bereits bestellt worden sind. Dieser für die Phase der Ingangsetzung eines Betriebs maßgebende Grundsatz gilt gleichermaßen auch für den Fall, dass der Steuerpflichtige durch die der Rücklagenbildung zugrunde liegenden Investitionen eine wesentliche Erweiterung seines bereits bestehenden Betriebs plant. Die Anerkennung der Ansparrücklage nach § 7g EStG setzt – so der BFH in einem weiteren Urteil v. - X R 41/03 (n. v.) NWB LAAAB-44806 – nach dem Sinn und Zweck der mit ihr vom Gesetzgeber bezweckten Steuervergünstigung voraus, dass die der Rücklage zugrunde liegenden Investitionen n...

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