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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 3989/98 E EFG 2005 S. 875 Nr. 11

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Kein ermäßigter Steuersatz für Ablösung laufender Rentenleistungen durch einen Einmalbetrag als Entschädigung

Leitsatz

Die anlässlich der Anteilsveräußerung vereinbarte Barabfindung der laufenden Versorgungsleistungen aus der Pensionszusage an den bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH beruht dann nicht auf einer für die Tarifbegünstigung der Zahlung zu fordernden neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage, wenn die Kapitalgesellschaft dabei von dem bereits in der Pensionszusage enthaltenen Kapitalisierungswahlrecht Gebrauch machen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1544 Nr. 29
DStRE 2005 S. 936 Nr. 16
EFG 2005 S. 875 Nr. 11
OAAAB-52516

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2003 - 3 K 3989/98 E

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