BFH Beschluss v. - XI B 99/03

Vertrauen in Gewährung einer verlängerten NZB-Begründungsfrist

Gesetze: FGO § 116 Abs. 3 Satz 4

Instanzenzug:

Gründe

Dem Kläger und Beschwerdeführer war für die Begründung der Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu gewähren.

Die Beschwerdebegründung ging beim Bundesfinanzhof (BFH) erst am ein und damit nachdem die Begründungsfrist bereits am abgelaufen war. Der Klägervertreter hat aber durch eidesstattliche Versicherungen zur Überzeugung des Senats glaubhaft dargelegt, am und damit rechtzeitig vor Fristablauf einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist angefertigt und abgesandt zu haben. Einer Rückfrage, ob dem Antrag stattgegeben worden sei, bedurfte es nicht (vgl. , BFH/NV 2000, 1479).

Der Klägervertreter hat ferner, nachdem er von dem Nichteingang seines Fristverlängerungsantrags am erfahren hatte, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 56 Abs. 2 FGO a.F. Wiedereinsetzung beantragt und die Beschwerde begründet.

Fundstelle(n):
RAAAB-43670