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BFH Urteil v. - VI R 228/67

Leitsatz

Ist ein Gerichtsreferendar, der nicht Stationsreferendar ist, neben der Tätigkeit bei Gericht für einen Rechtsanwalt von Fall zu Fall tätig, so steht er zu dem Anwalt in der Regel nicht in einem Arbeitsverhältnis.

Der Senat hält an der gegenteiligen Rechtsauslegung im Urteil VI 20/54 U vom (BFH 65, 503, BStBl III 1957, 426) nicht fest.

Fundstelle(n):
EAAAB-51462

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 22.03.1968 - VI R 228/67

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