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FG München Beschluss v. - 15 V 4976/04 EFG 2005 S. 1054 Nr. 13

Gesetze: EStG 2003 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG 2003 § 45d Abs. 1, AO § 30a, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Wertpapier-Veräußerungsgeschäften im Jahr 2003

Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte

Verfassungsmäßigkeit

Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 2003

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 2003 nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2003 verfassungsgemäß ist. Für ein nach wie vor bestehendes strukturelles Vollzugsdefizit spricht nach Auffassung des Senats, dass bis zum Jahr 2003 weder ein Quellenabzugsverfahren geschaffen noch das bestehende Deklarationsverfahren durch ein wirksames Kontrollverfahren abgesichert wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 699 Nr. 12
EFG 2005 S. 1054 Nr. 13
ZAAAB-50885

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 01.02.2005 - 15 V 4976/04

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