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BFH Urteil v. - IV 198/62 S BStBl 1964 III S. 120

Leitsatz

Bei gleichartiger freiberuflicher Tätigkeit ist der aus der entgeltlichen Abgabe eines Teils der Mandanten erzielte Gewinn nur dann tarifbegünstigt, wenn damit die Tätigkeit in einem klar abgegrenzten örtlichen Wirkungskreis endgültig eingestellt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 120
BFHE 1964 S. 303 Nr. 78
GAAAB-47926

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.10.1963 - IV 198/62 S

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