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BFH Urteil v. - III 286/57 U BStBl 1959 III S. 472

Leitsatz

Die Unterlassung eines Hinweises an den Steuerpflichtigen auf die Verböserungsabsicht im Einspruchsverfahren stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der zu einer Zurückverweisung des Falles an das Finanzamt nach § 284 Abs. 1 Satz 2 AO führt.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 472
BFHE 1960 S. 569 Nr. 69
RAAAB-47059

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BFH, Urteil v. 04.09.1959 - III 286/57 U

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