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BFH Urteil v. - II 56/57 U BStBl 1958 III S. 339

Leitsatz

Der II. Senat hält in Übereinstimmung mit der Begründung des Beschlusses des IV. Senats IV 216/51 S vom , Slg. Bd. 55 S. 513 ff., 515, Bundessteuerbla 1951 III S. 209, daran fest, daß die Anforderung von Steuererklärungen wegen Verstoßes gegen Recht und Billigkeit dann eine Ermessensverletzung darstellen kann, wenn einwandfrei und klar feststeht, daß eine Steuerpflicht nicht gegeben ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 339
BFHE 1959 S. 178 Nr. 67
UAAAB-46676

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BFH, Urteil v. 11.06.1958 - II 56/57 U

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