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BFH Urteil v. - II 67/61 U BStBl 1962 III S. 315

Leitsatz

Die Inanspruchnahme des Veräußerers eines Grundstücks als Gesamtschuldner stellt in aller Regel einen Verstoß gegen die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Grundsätze von Recht und Billigkeit dar, wenn das Finanzamt die Einziehung der zunächst entsprechend der Regelung im Grundstückskaufvertrage nur von dem Erwerber geforderten Grunderwerbsteuer schuldhaft verzögert und dieser inzwischen zahlungsunfähig geworden ist. Der gegenteiligen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (vgl. u.a. das Urteil II A 148/33 vom - RStBl 1933 S. 396 -) kann nicht mehr gefolgt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 315
BFHE 1963 S. 128 Nr. 75
HAAAB-51114

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BFH, Urteil v. 16.05.1962 - II 67/61 U

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