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BFH Urteil v. - III 151/50 S BStBl 1953 III S. 145

Leitsatz

Auch im Geltungsbereich des Kontrollratgesetzes Nr. 17 kommt die Zusammenrechnung nach § 13 ErbStG 1925 für einen nach § 17a steuerfrei gebliebenen Ehegattenerwerb mit späteren steuerpflichtigen Ehegattenerwerben nicht in Betracht, weil § 17a ErbStG eine qualitative Befreiungsvorschrift darstellte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 145
BFHE 1954 S. 368 Nr. 57
QAAAB-45127

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BFH, Urteil v. 19.12.1952 - III 151/50 S

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