Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III 134/58 U BStBl 1959 III S. 332

Leitsatz

  1. Bei der Anwendung des § 13 ErbStG muß auch die auf die früheren Erwerbe entfallende Steuer, die von der Steuer für den Gesamtbetrag der Erwerbe in Abzug zu bringen ist, nach den zur Zeit des letzten Erwerbes geltenden erbschaftsteuerlichen Gesetzesvorschriften berechnet werden. Das gilt auch für die nach § 17b ErbStG zu gewährenden Freibeträge.

  2. Eine Anrechnung der für die früheren Erwerbe tatsächlich entrichteten Steuerbeträge kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 332
BFHE 1960 S. 184 Nr. 69
PAAAB-46789

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 12.06.1959 - III 134/58 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen