Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Ein Überblick zur Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie
Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) v. (BGBl 2004 I S. 2630), das am in Kraft getreten ist, dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. über Insidergeschäfte und Marktmanipulationen („Marktmissbrauchsrichtlinie”) (s. dazu Bernhard, BBV 11/2004 S. 11; Holzborn/Israel, WM 2004 S. 1948; Rodewald/Tüxen, BB 2004 S. 2249; Bürgers, BKR 2004 S. 424). Durch das Gesetz, das u. a. das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) modifiziert, soll das Vertrauen der Anleger in die Kapitalmärkte gestärkt werden. Zu diesem Zweck ist auch eine Prospektpflicht mit Prospekthaftung für Vermögensanlagen des „Grauen Kapitalmarkts” in das Verkaufsprospektgesetz eingefügt worden.
I. Änderungen des Insiderrechts
Zunächst ergibt sich aus der Neufassung des § 12 WphG eine Erweiterung des Kreises der „Insiderpapiere”. Der jetzt maßgebliche Begriff des „Finanzinstruments”, der den des „Insiderpapiers” prägt, ist weiter als der bisherige des „Wertpapiers”. Erfasst werden nunmehr auch „Derivate”. Außerdem fallen unter den Begriff des „Insiderpapiers” und damit in den Anwendungsbereich der Regelungen zu den Insiderhandelsverboten gem. § 12 Nr. 3 WphG weiterhin Finanzinstrumente, die zwar nicht selbst zum Handel an einer Bö...