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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 181/02 EFG 2005 S. 253

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1

Anerkennung eines Darlehensvertrages unter nahen Angehörigen im Rahmen der Gewährung einer Eigenheimzulage

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung eines Vertrages unter nahen Angehörigen.

  2. Nicht jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Fremdüblichen schließt die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus.

  3. Ein Darlehensvertrag hält dem Fremdvergleich nicht stand, wenn es an der Besicherung des Darlehens fehlt, an einer Regelung über die Verzinsung und an einer im Rahmen eines Fremdvergleichs üblichen Tilgung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 759 Nr. 13
EFG 2005 S. 253
EFG 2005 S. 253 Nr. 4
QAAAB-41404

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.11.2004 - 11 K 181/02

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