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FG München Urteil v. - 15 K 5224/03 EFG 2005 S. 1329 Nr. 17

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1, EigZulG § 2 Abs. 2, EigZulG § 8 S. 1, BGB § 488 Abs. 3

Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung des Kaufs mit dem Fremdvergleich nicht standhaltenden Angehörigen-Darlehen

Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Mittelbare Grundstücksschenkung

Eigenheimzulage ab 2001

Leitsatz

1. Zum Erhalt von Eigenheimzulage berechtigende Anschaffungskosten können vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zum Kauf des Objekts ein dem Fremdvergleich standhaltendes Darlehen von einem nahen Angehörigen aufgenommen hat.

2. Ein Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen (hier: Vater und volljährige Tochter) hält dem Fremdvergleich nicht Stand, wenn weder eine Endfälligkeit noch eine laufende Tilgung des Darlehens vorgesehen ist, auf eine grundsätzlich vorgesehene Absicherung des Darlehens (150000 DM) bislang verzichtet und zudem bis auf weiteres auch die Zinslosigkeit des Darlehens vereinbart worden ist.

3. Sollte das „Darlehen” als zweckbestimmte Geldschenkung zum Erwerb des Objekts zu werten sein, läge eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, die das Vorliegen von Anschaffungskosten und damit den Erhalt der Eigenheimzulage ebenfalls ausschließen würde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 702 Nr. 12
EFG 2005 S. 1329 Nr. 17
CAAAB-52935

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FG München, Urteil v. 10.03.2005 - 15 K 5224/03

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