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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 1022/03 E EFG 2005 S. 353

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, GG Art. 7 Abs. 4

Anteiliger Sonderausgabenabzug bei Studiengebühren für private Hochschule

Leitsatz

Studiengebühren für den Besuch einer nach Landesrecht anerkannten wissenschaftlichen Hochschule in privater Trägerschaft können nur anteilig als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die zuständigen Kultusbehörden der Länder die Hochschule als Ersatzschule genehmigt haben.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 353
EFG 2005 S. 353 Nr. 5
JAAAB-41373

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.11.2004 - 18 K 1022/03 E

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