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BFH Urteil v. - I R 134/94

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine 1982 gegründete GmbH. Ihr Gegenstand war auch in den Streitjahren 1986 bis 1989 der Betrieb einer Steuerberatungskanzlei. Am 19. März 1985 wurde Steuerberatera zum Geschäftsführer der Klägerin bestellt.a war Inhaber einer in gemieteten Räumen betriebenen Steuerberatungspraxis. Steuerberater B erwarb diese Praxis (Praxiswert und -einrichtung) vona und überließ sie mit Verträgen vom 19. März 1985 und 20. Februar 1986 ab dem 1. April 1985 der Klägerin zur Nutzung. Die Klägerin übernahm ferner zum 1. April 1985 die gemieteten Praxisräume und das Büropersonal der früheren Praxis des A.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 438
BFH/NV 1997 S. 438 Nr. -1
PAAAB-38008

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BFH, Urteil v. 13.11.1996 - I R 134/94 -nv-

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