BauGB § 78

Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht

Vierter Teil: Bodenordnung

Erster Abschnitt: Umlegung

§ 78 Verfahrens- und Sachkosten

Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.

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EAAAG-94394