JGG § 86

Zweiter Teil: Jugendliche

Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug

Erster Abschnitt: Vollstreckung

Zweiter Unterabschnitt: Jugendarrest

§ 86 Umwandlung des Freizeitarrestes

Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-36374