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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 6843/01 E EFG 2005 S. 49

Gesetze: EStG § 32a Abs. 1, EStG § 32b Abs. 2 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG § 34 Abs. 1 Satz 3

Berücksichtigung der Erhöhung des Steuersatzes aufgrund des Progressionsvorbehalts wegen steuerfreier Einkünfte (hier: Entschädigung) auch bei negativem zu versteuernden Einkommen

Leitsatz

Bei der Besteuerung einer Entschädigung nach der sog. Fünftelregelung muss die Erhöhung des Steuersatzes aufgrund des Progressionsvorbehalts wegen steuerfreier Einkünfte auch dann berücksichtigt werden, wenn das nach Abzug der außerordentlichen Einkünfte verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 2 Nr. 1
EFG 2005 S. 49
EFG 2005 S. 49 Nr. 1
HAAAB-36045

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.2004 - 15 K 6843/01 E

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