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OFD Berlin 05.07.2000 S 1988

Fördergebietsgesetz; | Sonderabschreibungen bei unentgeltlicher Einzelrechtsnachfolge (§ 3 FördG; § 11d EStDV)

Zur Frage, ob im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Gebäudes im Privatvermögen (vorweggenommene Erbfolge) der Einzelrechtsnachfolger unter Anwendung von § 11d EStDV Sonderabschreibungen nach § 3 Satz 2 Nr. 1 FördG geltend machen kann, soweit sie der Rechtsvorgänger nicht in Anspruch genommen hat, hat die wie folgt Stellung genommen: Nach § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV bemessen sich bei einem nicht zum BV gehörenden WG, das der Stpfl. unentgeltlich erworben hat, die AfA nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers und nach dem v. H.-Satz, der für den Rechtsvorgänger maßgebend sein würde, wenn er noch Eigentümer des Gebäudes wäre. Diese Bestimmung gilt auch für Sonderabschreibungen nach dem FördG, weil durch sie die ,,normale'' AfA vorgezogen wird.

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