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BGH 16.09.1993 VII ZR 180/92
Werkvertragsrecht; | Verjährungsfrist bei umfangreichen Malerarbeiten
Umfangreiche Malerarbeiten, die im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens der vollständigen Renovierung eines Hauses dienen, können Arbeiten bei einem Bauwerk sein und daher der fünfjährigen Verjährung gem. § 638 Abs. 1 BGB unterliegen (, BB 1993, 2183).