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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 350/00 EFG 2004 S. 1752

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1, EStG § 9 Abs. 5

Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer bei Aufwendungen vor Bezug der Wohnung und des darin befindlichen Arbeitszimmers

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer ist auch auf (Renovierungs-)Aufwendungen vor Bezug der Wohnung, in der sich das (künftige) Arbeitszimmer befindet, anzuwenden. Ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, hängt von den Verhältnissen ab, wie sie sich ab dem Beginn der tatsächlichen Nutzung des Arbeitszimmers darstellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1452 Nr. 24
EFG 2004 S. 1752
EFG 2004 S. 1752 Nr. 23
QAAAB-27184

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2003 - 4 K 350/00

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