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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 4057/04 E EFG 2005 S. 779 Nr. 10

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2, EStG § 9 Abs. 5

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitslosigkeit, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Leitsatz

Während Zeiten der Arbeitslosigkeit des Steuerpflichtigen kommt der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als vorweggenommene Werbungskosten nur in Betracht, wenn die einschränkenden gesetzlichen Voraussetzungen – hier: Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes bzw. Nutzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu mehr als 50%- hinsichtlich der angestrebten zukünftigen Tätigkeit regelmäßig erfüllt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 779 Nr. 10
JAAAB-51913

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.10.2004 - 10 K 4057/04 E

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