SGB IX (bis 2018) § 124

Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)

Kapitel 10: Sonstige Vorschriften

§ 124 Mehrarbeit

Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAB-27101