BHO § 31

Teil II: Aufstellung des Haushaltsplans

§ 31 Finanzbericht [1]

Zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans hat das Bundesministerium der Finanzen einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft auch im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erstatten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAB-27032

1Anm. d. Red.: § 31 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2605) mit Wirkung v. .