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FG Köln Urteil v. - 2 K 5703/99 EFG 2004 S. 1848

Gesetze: EStG § 44d Abs. 2EStG § 50d Abs. 1a a.F. AO § 42EStG § 44d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Körperschaften

ermäßigte Besteuerung; Teilfreistellung

Leitsatz

1. Eine ausländische Muttergesellschaft hat keinen Anspruch auf Steuerermäßigung gem. § 44d EStG, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Ermäßigung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten und es sich bei der ausländischen Gesellschaft um eine funktionslose Basisgesellschaft handelt.

2. Die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft im Ausland erfüllt den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs, wenn wirtschaftliche Gründe fehlen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1848
EFG 2004 S. 1848 Nr. 24
HAAAB-26886

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FG Köln, Urteil v. 11.12.2003 - 2 K 5703/99

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