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Thüringer FG Urteil v. - II 1063/02 EFG 2004 S. 1821

Gesetze: EStG 2001 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG 2001 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 EStG 2001 § 3 Nr. 32LStR 2001 R 37 Abs. 1 Nr. 3

Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem Einsatzort bei unentgeltlichem Sammeltransport

Tatsächlicher Aufwand als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Entfernungspauschale

Einkommensteuer 2001

Leitsatz

1. Fährt ein Arbeitnehmer mit dem eigenen Pkw zum Betriebssitz des Arbeitgebers und wird von dort mit Hilfe eines unentgeltlichen Sammeltransports zu den auswärtigen Einsatzstellen befördert, gilt der Betriebssitz als Arbeitsstätte, so dass die Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG lediglich für die Fahrten zum Betriebssitz zu Werbungskosten führt. Für die Fahrten vom Wohnort zu den jeweiligen Einsatzstellen sind nicht die Grundsätze der Einsatzwechseltätigkeit anwendbar (entgegen , EFG 2004, 94).

2. Die pauschale Abgeltung von Werbungskosten bedingt grundsätzlich das Vorhandensein von Aufwendungen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1821
EFG 2004 S. 1821 Nr. 24
VAAAB-26462

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Thüringer FG, Urteil v. 27.11.2003 - II 1063/02

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